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Erschienen im Musikmagazin „FOLKER“ Ausgabe Jan/Feb 2009
Lieder schreiben für die Katz
Nur ein böser Traum …?
Von
Burkhard Brozat*
Der Kopf ist voll, der Magen leer. So sitzt der Liederschreiber, der seiner Berufung gefolgt ist, vor seinem weißen Blatt Papier und grübelt. „Soll ich oder soll ich nicht?“, fragt er sich. „Wenn ich es tue, für wen? Und wenn ich es getan habe, für was?“
Während er so dasitzt, fließen seine Gedanken wehmutschwanger in die Zeit zurück, in der man ihn noch nicht als Teil der Wertschöpfungskette in der Musikwirtschaft bezeichnete. Eine Zeit, in der unser armer Poet mit Herz und Seele Worte zu Sätzen und Verse zu Refrains fügte. Mit Hingabe und Können die Töne setzte. In einem Tonstudio, mit „echten“ Musikern, die Geburt seines Werkes erleben konnte. Durch gute Kontakte zu Verlegern, Künstlern und „Schallplatten“-Firmen konnte man für eine Veröffentlichung sorgen, die in Form eines Tonträgers in die Freiheit der Medienwelt geschickt wurde. Dass diese Freiheit eines Tages die Grenzen des Urheberrechts erschüttern könnte und ihm damit die Möglichkeit nehmen würde, eine angemessene Vergütung für seine Arbeit als Liederschreiber zu erhalten, ahnte er damals noch nicht. Was war passiert?
Das Internet und die technische Evolution veränderten die Welt, und nichts war mehr so wie vorher. Musikplattformen, E-Commerce, Filesharing, P2P, Streaming, Download, Blogs, Webradio, Web-TV, Myspace, Youtube, Finetunes und, und, und. In der schönen neuen Welt konnte nun jeder an seinem PC mit ein paar Mausklicks Musik hoch- und runterladen. Wer wollte, bezahlte dafür, wer nicht wollte, bezahlte eben nicht. Und ganz, ganz viele wollten eben nicht!
Nachdem – nicht nur durch das Internet – die Verkaufszahlen der Tonträger nahezu ins Bodenlose gefallen waren, suchten die Musikkonzerne wie die Trüffelschweine nach neuen Ertragsquellen und wurden auch recht schnell fündig. Rechteinhaber – das war das Zauberwort, da musste man ran. Und so wurde die „Kampfzone“ der Schüler Machiavellis auf den Rechtefang ausgeweitet. Zu den Masterrechten kamen Rechte am Merchandising der Künstler, Lizenzbeteiligung an Konzertgagen, Management und Werbelizenzen, Bild- und – richtig – Autorenrechte! So wurde die Idee des 360-Grad-Modells geboren. Für die Künstler sollte es ein „Rundum-sorglos-Paket“ sein. Denk nicht, frag nicht, kümmere dich nicht – wir machen das schon!
Diese Entwicklung registrierte unser Liederschreiber zwar, und der Rückgang der Tonträgerverkäufe war auch für ihn ein Einnahmerückgang, aber über die weiteren Auswirkungen für ihn hatte er nicht so nachgedacht. Er war ja Mitglied der GEMA, der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, deren Vereinszweck der Schutz des Urhebers und die Wahrnehmung seiner Rechte war. So erhielt er über diesen großen und starken Verein jedes Jahr eine angemessene Entlohnung seiner Arbeit, die doch so vielen Menschen Freude und angenehme Stunden bescherte. Auch die damalige Bundesregierung hatte die Zeichen der Zeit erkannt und das Urheberrecht überarbeitet und mit dem sogenannten „Korb 2“ verabschiedet. Unser Songschreiber fühlte sein Recht daher eigentlich recht gut geschützt. Jedoch gingen die Meinungen darüber, was eine angemessene Vergütung für die Nutzung von geschützten Musikwerken sein soll, in der Gesellschaft weit auseinander. So kam es immer wieder zu zähen Auseinandersetzungen zwischen GEMA, Geräteindustrie, Medienkonzernen und Veranstaltern.
Ebenfalls zu dieser Zeit hatte jemand in der Europäischen Kommission, während einer nicht belegbaren Beschäftigung, einen Blitzgedanken. (Vielleicht war es aber auch gar kein „Blitzgedanke“, sondern ein Lehrbeispiel für die funktionierende Lobbyarbeit der Musikindustrie!?) Besagter Herr meinte, es wäre gut und richtig, wenn man das System Verwertungsgesellschaften mal so richtig durchschütteln würde. Der Erwerb von Rechten sollte für die Nutzer in Europa – zunächst für den Online-Bereich – einfacher werden, indem er sie bei nur einer Gesellschaft einholen sollte und nicht für jedes Land gesondert. Das bisher gut funktionierende System der „Gegenseitigkeitsverträge“ zwischen den Verwertungsgesellschaften müsste aufgelöst werden. Man wollte dadurch mehr „Freiheit am Markt“ und bekam das Gegenteil. Die Europäischen Verwertungsgesellschaften wurden dadurch in einen Konkurrenzkampf um die Rechte geschickt, der nur einen Verlierer kannte: den Urheber!
Die Manager der großen Musikkonzerne mit ihren internationalen Rechtekatalogen erkannten die Gunst der Stunde, für ihre Shareholder neue Einnahmequellen zu erschließen. Markt, Nutzer, Kreativwirtschaft, ökonomisches Prinzip, Marketing, Kernkompetenz usw. All die Schlagworte, mit denen jeder BWL-Student im ersten Semester seine Freunde in der Kneipe zum Besaufen nervt, hörte man nun auf jeder Branchenparty und las darüber in den Magazinen. Das war auch der Zeitpunkt, an dem unser Poet vom Songschreiber, Liedermacher oder Künstler über den Wertschöpfer zum Teil der Wertschöpfungskette mutierte.
Am Anfang der Entwicklung verhandelten die „großen Rechteverwalter“ noch mit den Verwertungsgesellschaften, nachdem sie den Berechtigungsvertrag mit der GEMA gekündigt hatten. Natürlich zu ihren Bedingungen. So wurden die ersten „Rechteagenturen“ in Zusammenarbeit mit Verwertungsgesellschaften und Majorfirmen gegründet. Doch die Musikkonzerne arbeiteten konsequent daran, ihr 360-Grad-Modell voranzutreiben. Die bei ihnen unter Vertrag stehenden Künstler, die ihre Lieder selber schrieben, mussten, zur Beteiligung an den Produktions- und Marketingkosten für ihre Veröffentlichungen, ihre Songs dem unternehmenseigenen Musikverlag zur Rechtewahrnehmung übertragen. Auch die Autoren, die Titel für Firmeninterpreten schrieben, mussten ihren Verlagsanteil übertragen oder ihre Werke wurden für die Produktion nicht berücksichtigt. Dabei ging es weniger um Nachhaltigkeit und Qualität bei Text oder Komposition, es ging um die Vermarktung der Künstler, von Stars. Ganz Deutschland begab sich auf die Suche nach dem Superstar. Ja, es wurde auch jedes Jahr einer gefunden. Der durfte dann, ungefähr für die Dauer der Amtszeit einer Heideblütenkönigin, am Showhimmel blinken. So hatte man eine Form der Refinanzierung gefunden, ohne die Musikkonsumenten (Nutzer) in Mitleidenschaft zu ziehen.
Ein noch zu lösendes Problem für die „Tonträgerfirmen“ war die Organisation der Datenerfassung für die zahlreichen Copyrightkonstellationen und eine weltweit funktionierende, kostengünstige Dokumentation. Doch durch die gemeinsam geführten Rechteagenturen lernte man schnell. Die Vertretungen der Majors in jedem Land der Welt und die Weiterentwicklung der EDV lösten auch dies. Es gelang der Musikwirtschaft zudem durch weitere intensive Lobbyarbeit über die politischen Entscheidungsträger, so störende Paragraphen wie zum Beispiel die Paragraphen 53, 54 oder 63a im Urheberrecht zugunsten des „Marktes“ zu verändern. Denn, welche Regierung will sich schon vorwerfen lassen, neue Geschäftsmodelle und damit eine marktwirtschaftliche Entwicklung verhindern zu wollen? Jetzt brauchte man auch nicht mehr mit den Verwertungsgesellschaften zu verhandeln. Die sogenannten „sozialen Netzwerke“ wie Myspace, Youtube oder andere waren längst Teile der mächtigen Medienkonzerne.
Es kam nur ins Fernsehen, Internet, Radio oder auf die Bühne, wer seine Rechte durch die neu entstandenen Rechteagenturen der Konzerne verwalten ließ. Der Verkauf von Tonträgern war schon seit einiger Zeit – bis auf einige Sonderausgaben – eingestellt worden, und der Vertrieb von Musik fand nur noch über das Internet oder die Events statt, bei denen der Musikfreund beim Kauf eines Tickets ein Zugangspasswort für den Konzertmitschnitt auf der Homepage des Künstlers oder eine zeitlich begrenzte Flatrate für die firmeneigene Musikplattform erwarb. Durch diese Beteiligung an jedem Glied der Wertschöpfungskette war es den Musikkonzernen möglich, eine Mischkalkulation so zu gestalten, dass sie mit den Nutzern günstige Lizenzen vereinbaren konnten, mit stetig sinkenden Autorenvergütungen. Viele Kleinveranstalter in Klubs und Kneipen waren zudem nach und nach dazu übergegangen, nur noch „gemafreie“ Künstler auftreten zu lassen. So konnten sie die Eintrittspreise senken und machten ihr Geschäft mit den Umsätzen aus dem Verzehr. Ob Brauereien auch zum Portfolio eines breit aufgestellten Musikkonzerns gehören? (Was war noch gleich Kartell, Oligopol, Monopol?)
Die GEMA verlor viele ihrer Mitglieder und konnte so den Kostensatz der Konkurrenz nicht bieten. Wer als Liederschreiber seine Werke veröffentlichen wollte, musste den Berechtigungsvertrag mit der GEMA kündigen und sich in die „Leibeigenschaft“ der Medienkonzerne begeben. Die nun auch die Lizenzanteile der Komponisten und Textdichter selbst verwalteten und gegen hohe Gebühr abrechnen konnten. Es gab noch einige Versuche der europäischen Verwertungsgesellschaften, gemeinsame Modelle zu entwickeln, um der Entwicklung entgegenzuwirken, aber die Entscheidung der Europäischen Kommission wurde umgesetzt und opferte damit die Autoren und ihre Urheberrechte für den „freien Markt“ …
Das klingelnde Telefon ruft den Liederschreiber aus seinem Traum in den Tag zurück. „Hallo? Doch, doch, ich schicke dir morgen die Mail mit den Songs. Ich sitze nur noch an einigen kleinen Formulierungen. Im Groben sind die Texte fertig“, log er. Man kennt das ja. Der kreative Prozess eben. Mal putzt er alle Schuhe der Familie, mal fährt er seinen dreiviertelvollgetankten Wagen zur Tankstelle, mal räumt er sein Büro auf, sortiert die längst vergessenen „Gedankenzettel“ oder zieht neue Saiten auf seine Gitarren. Und kurz bevor die Tinte fließt, gehen die Gedanken auf die Reise. Nur: Auf einen solchen Trip wie heute gingen sie noch nie. Ob das am aufsteigenden Vollmond liegt?
Es gibt sie noch, die Solidargemeinschaft GEMA, und es ist aus seiner Sicht zu wünschen, dass es sie noch lange gibt. Sicher, Satzung, Verteilungsplan, Inkasso, Organisation und Geschäftsordnungen müssen ständig zeitgemäß überprüft und gegebenenfalls nachjustiert werden, um für die zirka sechzigtausend Mitglieder eine möglichst genaue und zeitnahe Abrechnung zu gewährleisten sowie den sozialen und kulturellen Zielen zu entsprechen. Das Internet bietet eine große Plattform und die Möglichkeit für Kreative, ein breites Publikum zu erreichen. Aber es birgt auch die Gefahr der Piraterie und des Missbrauchs. Es sollte gelingen, gemeinsam mit Autoren, Politik, Verwertungsgesellschaften und Musikindustrie, den Medien, Veranstaltern, Providern, der Geräteindustrie, den Musikliebhabern sowie den Künstlern einen Ausverkauf der musikalischen Kultur durch rein merkantile Interessen von Aktionären oder Konzernen zu verhindern.
* Burkhard Brozat, geboren 1953 in Hamburg. Während des Studiums an der Hochschule für Wirtschaft und Politik entstand der Kontakt zur Hamburger Musikszene. Erste Studioarbeiten und Co - Produktionen mit Udo Lindenberg. Heute lebt und arbeitet Burkhard Brozat als freier Autor, Liederschreiber, Interpret und Musikproduzent in der Nordheide. Neben eigenen Veröffentlichungen stammen zahlreiche Texte für Peter Maffay, Milva, Angelo Branduardi, Karat, die Phudys unter anderem aus seiner Feder. 1994 wurde er mit dem Fred Jay Preis ausgezeichnet. Burkhard Brozat ist Aufsichtsratsmitglied der GEMA.
www.brozat.de
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